Wardenburg, den 07.02.2008

Zukunft der heimischen Gewässer mitbestimmen !

BSH informiert über ein Anhörungsdokument der Fachbehörde NLWKN

Norden-Hannover-Oldenburg.  Wer den schlechten Zustand von Gewässern beklagt und sich für eine Verbesserung eingesetzt hat, dem gibt nunmehr die Europäische Wasser-Rahmen-Richtlinie (WRRL) Gelegenheit,  das in einem "Anhörungsdokument" bei der zuständigen Gebietskooperation eines Fließgewässers einzureichen. Dabei können die Missstände beschrieben und Änderungsvorschläge aller Art gemacht werden. Die Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH) hält diese Etappe im Zuge der Bestandsaufnahmen heimischer Gewässer für besonders wichtig und trotz aller schwierigen Begriffe für sehr bevölkerungsnahe. Die oberste Fachbehörde für Wasserbewirtschaftungsfragen in Niedersachsen ist das NLWKN, die Gemeinschaft verschiedener Interessensrichtungen an einem Gewässer vor Ort heißt Gebietskooperation (Beispiel: GK Hunte 25).

Wer die in seinem Wohngebiet zuständige Gebietskooperation nicht kennt, kann sie erfragen bei der Wasserbehörde. Sie ist  in Niedersachsen zum Beispiel erreichbar unter der Nummer 04931 / 947-173 oder bei den NLWKN-Dienststellen in Norden, Brake, Braunschweig, Cloppenburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Meppen, Stade, Sulingen oder Verden.

Mit dieser Anhörung wird Jedermann und Jederfrau eine amtliche  "Klagemauer" in Sachen Wasserbewirtschaftungsfragen sowie Schäden an Gewässern und am Grundwasser, aber auch in Bezug auf zukünftige Sanierungsmaßnahmen in allen Bereichen eingeräumt, die mit  Wasser über und unter der Erde, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, zum Trinken und Baden, Entnehmen und Ableiten zu tun haben. Der EU sei Dank, so die BSH, dass nun endlich mal die Umweltsorgen der breiten Bevölkerung registriert werden.

Die öffentliche Beteiligung läuft in der Zeit vom 22. Dezember 2007 bis zum 22. Juni 2008. Die Informations- und Anhörungsdokumente sind im Internet unter www.nlwkn.de  veröffentlicht und liegen auch in den oben genannten Betriebsstellen in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr, freitags bis 12.30 Uhr öffentlich aus.

Die BSH empfiehlt allen Betroffenen, ob Naturinteressierten, Grundstückseigentümern, ob Geschädigten oder der Zukunft verbundenen Menschen, ob Anrainern und Erholungssuchenden, sich an der Anhörung zu beteiligen. Auch Hinweise zu wertvollen Refugien am Wasser, die erhalten werden müssen und Vorschläge zur positiven Entwicklung eines Gewässers sind erwünscht.  Sie können auch per E-Mail geschickt werden an   wrrl@nlwkn-dir.niedersachsen.de, dabei ist auch wichtig, die genaue geografische Lage des jeweiligen Gebietes, Gewässers oder Problems anzugeben.

Bezug: Nds.MBl.50/2007, S. 1527

Bek.d.NLWKN v. 8. 12. 2007 - AB34/62100/14/1

Verantwortl.: Remmer Akkermann  (Tel. 04407 922201)


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