12.03.2001
Umbau der Landwirtschaft im Einvernehmen mit den Interessen des Naturschutzes
Großenkneten. Die katastrophalen Ereignisse in den vergangenen Wochen und Monaten in Bezug auf Tierseuchen, Zusammenbruch des Fleischmarktes, Medikamentenmißbrauch in der Tiermast und die Flut an neuen Bauanträgen für Geflügel- und Schweinemastställe im Landkreis Oldenburg veranlassen uns, über einen offenen Brief an alle im Kreistag vertretenen Parteien heranzutreten.
Es hat sich gezeigt, wie machtlos die Kreisverwaltung und auch die Gemeindeverwaltungen im Landkreis Oldenburg sind, auf die Flut an neuen Bauanträgen und Bauvoranfragen für Massentierhaltungsställe regulierend einzuwirken. Der Grund dafür sind bestehende Bundesgesetze, die von den Kreis- und Gemeindeverwaltungen einzuhalten sind. Der Unmut der Bevölkerung über die jetzige Genehmigungspraxis wächst von Tag zu Tag. Immer mehr Anwohner sind von den Stallneubauten betroffen. Die möglichen Folgen für die Gesundheit der betroffenen Menschen sowie für Wasser, Boden und Luft sind hinlänglich bekannt. Beispiele dafür geben die Zustände in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta.
Der Landkreis Oldenburg ist kurz davor, die sogenannten "Südoldenburgischen Verhältnisse" zu erreichen. Die Empfehlungen der Bezirksregierung Weser-Ems, über die Bauleitplanung die negative Entwicklung zu bremsen (weiträumige Flächennutzungspläne, Ausweisung von Sondergebieten für Tourismus und für Mastställe) haben sich als nicht durchführbar erwiesen. Es fehlen dafür die gesetzlichen Voraussetzungen, zum Teil geht eine solche Bauleitplanung aber auch in die falsche Richtung. Das gilt besonders für die Ausweisung von Sondergebieten für Mastställe, die nur die industrielle Massentierhaltung begünstigen.
Mit der flächenbezogenen Genehmigungspraxis (Güllekataster und der nieders. Gülleverordnung) war das Land Niedersachsen bis 1996 schon auf dem richtigen Wege. Durch die Einführung der bundeseinheitlichen Düngemittelverordnung wurde dieser positive Weg aber zunichte gemacht.
Die größten Hindernisse gegen eine zukunftsfähige Entwicklung in der Landwirtschaft mit artgerechter Tierhaltung sind die Privilegierung im Baugesetzbuch § 35 Abs.1 Nr.1-4 und die Anhebung der Tierzahlen pro Stall, nach der eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich wird (01.02.97). Mit diesen bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen wurde die negative Entwicklung in der Massentierhaltung, wie wir sie heute haben, eingeleitet.
Dadurch konnte sich auch die industrielle Tierhaltung so rasant entwickeln. Das zeigt die letzte Bilanz der Paul-Heinz Wesjohann-Gruppe (NWZ 24.02.01). Nach Angaben der Geschäftsleitung der PHW-Gruppe haben im Geschäftsjahr 1999/2000 ca. 700 "bäuerliche" Betriebe 195 Millionen Hähnchen für Wesjohann gemästet. Und wegen des guten Absatzes durch die BSE-Krise sucht man noch nach weiteren 40 - 60 Betrieben, eventuell auch Aussteiger aus der Rinderzucht. Man kann sich vorstellen, dass auch im Landkreis Oldenburg nach solchen Betrieben gesucht wird.
Die BSH-Gruppe Großenkneten hält es deshalb für dringend erforderlich, dass alle im Kreistag vertretenen Parteien verstärkt auf ihre Landes- und Bundesparteien in Hannover und Berlin einwirken und auf Änderungen bei den entsprechenden Bundesgesetzen dringen. Es geht nicht nur um die Reduzierung der Tierzahlen und eine artgerechte Tierhaltung, sondern auch um die Stärkung der Landwirtschaft. Die Vertreter der landwirtschaftlichen Verbände und die Landwirte selbst müssen durch politische Aktivitäten davon überzeugt werden, das die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft in der artgerechten Tierhaltung und der Produktion von gesunden Nahrungsmitteln liegt. Nur so kann das Vertrauen der Verbraucher wieder zurückgewonnen werden.
Die erforderlichen politischen Aktivitäten der Landes- und Bundesparteien listen wir wie folgt auf:
Die Privilegierung nach §35 Abs.1 Nr.1 bis 4 muß entschärft werden. Insbesondere muß der Abs. 1 bis 4 ersatzlos gestrichen werden. Die Planungshoheit der Kreise und Gemeinden ist weitgehend wieder herzustellen.
Mie dem § 201 BauGB muß der Begriff der ordnungsgemäßen Landwirtschaft klar definiert werden. Die hofeigene Futtergrundlage ist auf 80% festzulegen. Hofinterne Kreisläufe müssen weitgehend wieder hergestellt werden.
Die Genehmigung von neuen Ställen muß wieder flächenbezogen erfolgen, d.h. Wiedereinführung des qualifizierten Flächennachweises und des Güllekatasters mit max. 2 Dungeinheiten.
Wiedereinführung der niedersächsischen Gülleverordnung vom 09.01.1990 auf Bundesebene mit einer zeitlichen Begrenzung des Austrags von Gülle und Geflügelkot zwischen dem 1. Februar und 15. Oktober.
Die niedersächsische Landesregierung muß dem Beispiel von Nordreihn-Westfalen folgen und alle Genehmigungsverfahren für neue Schweinemastställe vorerst auf Eis legen, bis die neue Schweinehaltungsverordnung des Bundes in Kraft getreten ist. Anlaß für den Genehmigungsstopp in NRW war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 06.06.99 bezüglich der Hennenhaltungsverordnung, das sich im Grundsatz auch auf die Schweinehaltungsverordnung anwenden läßt.
Die angestrebte neue Schweinehaltungsverordnung ist in einem beschleunigten Verfahren auf den Weg zu bringen. Alle wesentlichen Forderungen der Tierschutzverbände sind darin zu berücksichtigen. Es sollte eine Aussetzung der Genehmigung für alle Mastställe in Erwägung gezogen werden, bis neue Richtlinien erarbeitet sind.
Das deutsche Tierschutzgesetzmuss in den einzelnen Paragraphen wörtlich genommen werden und nicht mehr durch Ausnahmeregelungen und Ausführungsbestimmungen verwässert werden. Das angeblich beste Tierschutzgesetz der Welt muß dieses Prädikat auch verdient haben.
Der Tierschutz muß Verfassungsrang bekommen und zwar auf Bundes- und EU-Ebene.
Die Wege bei Tiertransporten müssen wesentlich verkürzt werden. Bei Schlachtvieh nur bis zum nächstgelegenen Schlachthof, bei Jungvieh nicht über die Landesgrenzen (Niedersachsen) hinaus, Tiertransporte über Staatsgrenzen nur in Ausnahmefällen mit Sondergenehmigung. Tiertransporte über Grenzen werden nur aus ökonomischen Gründen durchgeführt, weil die Subventionspolitik der EU es so steuert, die Landwirte profitieren davon nicht.
Alle vier in der Tiermast noch gebräuchlichen Antibiotika müssen sofort verboten werden. Die Strafen für den Mißbrauch von Antibiotika sind drastisch zu erhöhen.
Die Veterinärämter müssen mehr Personal erhalten, damit lückenlose Kontrollen in den Ställen durchgeführt werden können.
Die Rahmenbedingungen für eine Umstellung von konventioneller auf ökologische Landwirtschaft müssen durch Umbau der Subventionen so verbessert werden, dass sie einen wirklichen Anreiz bringen und den umstellungswilligen Landwirten eine sichere Zukunft bieten. Die Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte könnte u.a. sichergestellt werden durch verstärkten Einsatz in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (Krankenhäuser, Kindergärten ect.)
Das Bundes-Gesundheitsministerium muß mit Einfluß nehmen auf den Veränderungsprozess in der Landwirtschaft. Die Vorteile von Produktion und Konsum gesunder Nahrungsmittel für die Volksgesundheit sind eindeutig und führen langfristig zur Entlastung des Gesundheitssystems.
Die Landwirtschaftspolitik der vergangenen Jahre hat sich als Irrweg erwiesen. Das kann man aber nicht nur den Politikern zur Last legen. Auch die Agrar-Funktionäre müssen einsehen, dass ihr großer Einfluß auf die Politiker auf Bundes- und EU-Ebene so manchen faulen Kompromiss erzeugt hat. Die Folgen der Fehlentscheidung bekommen wir nun alle zu spüren. Es bleibt nur zu hoffen, dass nun die Vernunft in der zukünftigen Landwirtschaftspolitik die Oberhand gewinnt.
Jürgen Oppermann, BSH-Gruppe Großenkneten