Wardenburg, den 18.05.2009

Wald darf nicht Gewerbegebiet geopfert werden

BSH lehnt Süderweiterung in Astrup ab. Frage an KTA Heinz Brigant

Wardenburg. Wardenburg ist nach Meinung der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH) hinreichend mit Gewerbegebieten ausgestattet. Solange die vorhandenen Flächen wie beim Rothenschlatt noch nicht einmal voll bebaut sind, ist es nach Auffassung der BSH ohnehin nicht vertretbar, weitere Gebiete ausweisen zu wollen -  einmal abgesehen davon, dass im Moment die Wirtschaft sich eher zurückhält statt flächenbedürftig zu expandieren.

Wenn nun ohne Öffentlichkeit versucht wird, mit der 19.  Änderung des Flächennutzungsplans das Gewerbegebiet Astrup zwischen der Oldenburger Straße, dem Luchsendamm und Westerburger Weg  nach Süden zu erweitern, so betrifft das ein besonders sensibles Areal von 16.000 qm mit Wald und Grünland. Allein eine nur 15-minütige Begehung entlang dem östlichen Waldrand ließ erkennen, dass ein vogelreicher standortgemäßer Mischwald sowie eine alte Wallhecke betroffen sind.

Distelfinken, Mönchsgrasmücken und Buntspechte waren zu hören, um nur drei von mehreren interessanten Arten zu nennen. Begünstigt wird der Biotopcharakter durch alte Kiefern, knorrige Stieleichen und hoch ausladende Birken. Der Wald ist geschützt durch die Vorgaben des Bundeswaldgesetzes. Der alte wegeparallele Wall hat laut Naturschutzgesetz  Bestandsschutz und darf gar nicht verändert werden. Der Wert des Gebietes ist auch erkennbar an dem großen Bestand von blühenden Faulbäumen, die eine wichtige längerwährende Bienenweide darstellen. Hinzu kommen verschiedene Arten der Farn-  und Strauchschicht.

Diese Komposition, so der BSH-Vorsitzende, Prof. Dr. Remmer Akkermann, darf nicht der Motorsäge und Planierraupe geopfert werden, schon gar nicht zugunsten einer denkbaren Flächenspekulation. Denn die Vermutung ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich diese Umwidmung von Natur in versiegelte Gewerbeflächen nach Süden weiter fortsetzen wird, ist dieser Bereich erst einmal platt gemacht.   Damit sind arrondierende Maßnahmen wie seinerzeit gemeinsam mit dem Amt für Agrarstruktur im Bereich südlich und östlich der Autobahnauffahrten zugunsten eines kompakten Waldsystems stark in Mitleidenschaft gezogen. Dies kann auch nicht im Sinne der hegerischen Belange der Jägerschaft und der Bewohner von Höven und  Hohesand sein.

Hinzu kommt, dass der BSH aus alten Zeiten genau in diesem Gewerbegebiet ein - nach Vereinsauffassung - reines Spekulationsobjekt bekannt ist, zu dessen Verwendungsabsichten seinerzeit ganz andere Aussagen gemacht wurden, als was da heute zu sehen ist.

Um in Bezug auf die neueste Flächennutzungsplanänderung eine Klärung herbeizuführen, stellt der BSH-Vorsitzende presseöffentlich die Frage an den Kreistagsabgeordneten Heinz Brigant in seiner Funktion als Vorsitzender des Kreis-Umweltausschusses, was denn der Landkreis Oldenburg zu tun gedenkt,  um diese Vorhaben - am Ausschuss und der Öffentlichkeit vorbei -  zu unterbinden.

s.r.

Dr.  R.  Akkermann  (04407 922201)

 


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