Wardenburg, den 30.12.2007
Laut Pressemitteilung des NLWKN Abt. Naturschutz:
Am Dümmer jetzt 3400 Hektar unter Naturschutz
Dümmer - Genau 42 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von mehr als 90 000 Hektar sind seit 2005 - also seit Bestehen des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) - neu ausgewiesen worden. "Dazu zählt auch ein großes Naturschutzgebiet am Dümmer; das umfangreiche Verfahren zur Unterschutzstellung ist gerade jetzt vom NLWKN in Oldenburg abgeschlossen wurden", betonte Dr. Walter Keuffel, Leiter des Geschäftsbereiches Naturschutz in der Direktion des Landesbetriebs.
Die Zuständigkeit für die Erhaltung und Entwicklung von Schutzgebieten wird ab 1. Januar 2008 auf die Landkreise und zuständigen Städte in ihrer Eigenschaft als untere Naturschutzbehörden übergehen. Der NLWKN werde, so Keuffel, die Kommunen dabei unterstützen, unter anderem durch die Bereitstellung der Basisdaten. "Anfang 2008 wird der NLWKN aber noch 13 Naturschutzgebietsverfahren mit einer Gesamtfläche von 7500 Hektar zum Abschluss bringen", kündigte Keuffel an. Insgesamt gibt es dann in Niedersachen 772 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 244 000 Hektar.
Das Osterfeiner und das Rüschendorfer Moor wurden jetzt unter Naturschutz gestellt und als Naturschutzgebiet "Westliche Dümmerniederung" ausgewiesen. Es ergänzt die bestehenden Naturschutzgebiete "Dümmer", "Hohe Sieben", "Ochsenmoor" und "Huntebruch und Huntebruchwiesen" - damit stehen am Dümmer rund 3400 Hektar unter Naturschutz. Das rund 1400 Hektar große neue Naturschutzgebiet ist Teil des großräumigen Feucht- und Vogelschutzgebietes der weithin bekannten Niedermoorlandschaft der Dümmerniederung und des Dümmers selber.
Schutzbedürftig sind hier insbesondere die Lebensräume beziehungsweise die Rast- und Brutgebiete typischer Vogelgemeinschaften der großräumig offenen, baumarmen bis baumfreien, störungsarmen Niederungslandschaft.
Es handelt sich überwiegend um eine Kulturlandschaft mit Weiden und Mähweiden, artenreichen Feucht- und Nasswiesen, Sumpfdotterblumenwiesen, Hochstaudenfluren, Großseggenrieden, Röhrichten, Gräben und vereinzelten Bruchwaldbereichen, die von vielen schutzbedürftigen Vogelarten für das Brutgeschäft und die Rast genutzt werden.
Die Verordnung beschränkt sich mit kleineren Ausnahmen auf Flächen der öffentlichen Hand und sieht im Wesentlichen einen Grundschutz für die überwiegend landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft und dort insbesondere für das Grünland vor. Dieser Grundschutz wird über Pachtverträge auf den Flächen der öffentlichen Hand ergänzt. Für die nunmehr außerhalb des Naturschutzgebietes jedoch innerhalb des noch bestehenden Vogelschutzgebietes gelegenen größtenteils landwirtschaftlich genutzten Flächen gelten nach wie vor die Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie in Verbindung mit dem Naturschutzgesetz. Hier gilt ein unmittelbar zu beachtendes Verschlechterungsverbot.
Die Verordnung kann nunmehr bei den Landkreisen Vechta, Osnabrück und Diepholz sowie bei der Stadt Damme, den Gemeinden Steinfeld, Bohmte und Altes Amt Lemförde und beim NLWKN in Oldenburg (Ratsherr-Schulze-Straße 10) nachgelesen werden.
Anmerkung der BSH: Die Zahlen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Aktivitäten nur deshalb erfolgten, weil das Vorgaben der EU wie zum Beispiel die FFH-Richtlinie nachdrücklich von Niedersachsen eingefordert haben. Man vergleiche die Niedersachsenkarte von BSH und NABU: "NATURA 2000 - das Netz des Lebens". Von den hier eingetragenen Vorschlägen sind wir noch weit entfernt. Die farbige Karte (A1-Format) kann von der BSH erworben werden.