Aufgaben und Ziele der BSH
Ein wesentliches Ziel der BSH-Arbeit ist der Schutz wildlebender Pflanzen und Tiere, aber auch alter, selten gewordener Pflanzensorten und Haustierrassen (nähere Informationen, welche Arten insbesondere von der BSH geschützt werden LINK). Die Aktivitäten des Verbandes erstrecken sich von der Pflege und Entwicklung wertvoller Flächen über die Umweltinformation bis zur Umweltbildung. Als nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz anerkannter Verein nimmt die BSH auch zu flächenrelevanten Planungen Stellung. Die Vereinsziele sind in der Satzung der BSH definiert.
Anlage und Pflege schutzwürdiger Biotope: Arbeiten am Biotop
Dazu gehört die Anlage von Streuobstwiesen, Teichen und Altwässern, von Wäldern und Hecken, aber auch die Pflege von Gebieten, die im Besitz der BSH sind oder von ihr zu Naturschutzzwecken angepachtet werden. Wiesen müssen gemäht, Wege freigehalten, Obstbäume geschnitten und Zäune sowie Hinweisschilder erneuert werden. Alle Flächen sind öffentlich zugänglich und dienen als Anschauungsobjekte für Naturinteressierte wie Schulklassen und Einzelbesucher.
Brache mit blühenden Weidenröschen in der Hunteniederung, Höhe Marschweg Wardenburg
Umweltbildung
Die BSH gibt zweimal im Jahr ein Veranstaltungsprogramm heraus. In Zusammenarbeit mit befreundeten Vereinen werden ganzjährig Exkursionen und Vorträge zu naturschutz- relevanten Themen in der Region angeboten. Das können pro Jahr bis zu 170 Einzeltermine sein. Dazu gehören Themen wie Schutz und Nutzung der Natur.
Jeder Interessierte ist herzlich willkommen!
Naturschutzstation Dümmer
Unterstützung von Schulprojekten
Schulen und Kindergärten werden bei der Neugestaltung ihres Geländes oder bei der Durchführung von Projektwochen beraten und im Rahmen der personellen Möglichkeiten unterstützt. Wer z.B. Interesse an einer Exkursion zu Flächen der BSH hat, Tipps oder Literatur zu bestimmten Projekten benötigt, einer Schulklasse die Arbeit eines Naturschutzvereins vorstellen möchte oder sein Schulhofgelände neu gestalten möchte, kann sich gern bei uns informieren.
Stellungnahme zu raumbedeutsamen Planungen
Die BSH ist in Niedersachsen landesweit wie 14 weitere Vereine nach § 59 (§ 29) des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannt (Liste der anerkannten Vereine). Es betrifft alle Planfeststellungsverfahren im Lande, aber auch Umweltverträglichkeitsprüfungen, Bauleitplanungen und Genehmigungsverfahren.
Das bedeutet, dass alle Beteiligungsprojekte zum Beispiel zur Kompensation baulicher Eingriffe aller Art, zur Aufstockung und Rückverlegung von Deichen und Unterlagen zu raumbedeutsamen Planungen, die eine gewisse Mindestgröße überschreiten, der BSH zur Stellungnahme vorgelegt werden. Dies sind täglich viele Verfahren.
Die BSH arbeitet mit ihren MitarbeiterInnen und Untergliederungen notwendig erscheinende Stellungnahmen aus, die den Behörden zur weiteren Verwendung zugeschickt werden. Wichtige Vorgänge werden anschließend archiviert.
Die Planungsunterlagen werden in der Landschaftsökologie der Universität Oldenburg auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages gesichtet und ggf. später ausgewertet (Dr. Schaal).
Förderverein der Universitäten und Fachhochschulen
Die BSH unterstützt ausgewählte Hochschulen in Oldenburg, Vechta und Osnabrück, indem Flächen für Untersuchungen und praktische studentische Übungen zur Verfügung gestellt werden.
Ãœbergeordnete Organisationen
Die BSH ist Mitglied im bundesweit arbeitenden Naturschutzforum Deutschland (NaFor).