Wichtig zu wissen!
Niedersachsen. Zurzeit gibt es in Niedersachsen 15 Natur- und Umweltschutzverbände, die als „anerkannte Naturschutzvereinigungen“ nach Bundesnaturschutzgesetz geführt werden (www.umwelt.niedersachsen.de/download/7349). Die BSH gehört dazu. Alle Verbände eint das große ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder im praktischen Natur- und Artenschutz vor Ort. Durch die gesetzliche Anerkennung ist diesen Vereinen die Wahrnehmung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege anvertraut worden. Das heißt, bei Verfahren, die mit Eingriffen in die Natur und Landschaft verbunden sind, müssen sie verwaltungsseits beteiligt werden. Finanziert werden diese anerkennenswerten Aktivitäten in der Regel durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.
Im Landkreis Vechta startet nun ein großer Naturschutzverband zum wiederholten Male seine Mitgliederwerbung mithilfe von „Drückerkolonnen“. Professionelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Stuttgarter Werbefirma klingeln in den nächsten Tagen und Wochen in „Dienstkleidung“ des Vereins kreisweit an den Haustüren, um neue Mitglieder einzuwerben.
Als Kollegialverein, der satzungsmäßig vergleichbare Ziele verfolgt, hält die BSH eine solche Vorgehensweise für fragwürdig und lehnt sie ab, zumal trotz angeblicher Transparenz einiges für die Öffentlichkeit im Unklaren bleibt. Zur besseren Einschätzung und zur Meinungsbildung hier die Position der BSH:
- Das Arbeiten mit dem Überraschungseffekt, das auch als Überrumpeln an der Haustür empfunden werden kann, hält die BSH für moralisch bedenklich.
- Mit dem Tragen von Vereinskleidung suggerieren die Klingelnden an der Haustür eine Ehrenamtlichkeit, die nicht gegeben ist, da es sich bei ihnen um professionelle Mitarbeiter einer Werbefirma handelt.
- Wesentliche Tatsachen werden an der Haustür verschwiegen: So erhält die Stuttgarter Werbefirma nach Aussage vereinsintern Verantwortlicher pro angeworbenes Mitglied einen Betrag, der etwa der Höhe von 3 Jahresmitgliedsbeiträgen entspricht. An der Haustür neu geworbene Mitglieder zahlen somit in der Bilanz erst im 4. Jahr tatsächlich für Naturschutzaktivitäten.
- Bei der Haustürwerbung nutzt die Organisation das gute Image des Naturschutzes und das öffentliche Wohlwollen für die zahlreichen, auch von anderen lokal aktiven Vereinen und Organisationen durchgeführten Aktivitäten zum eigenen Vorteil.
- Für die Öffentlichkeit bzw. für die umworbenen Neumitglieder sind die verschiedenen Vereine und deren Aktivitäten schwer zu differenzieren, sodass eine scheinbare Alleinstellung vorgegeben werden kann.
- Das führt zu einer erheblichen Benachteiligung der anderen Vereine. Denn die Ausgangsbedingungen sind dann nicht mehr gleich und es entsteht unlauterer Wettbewerb.
- Laut Aussage von Organisatoren werden bei einer kreisweiten Werbeaktion etwa 1000 neue Mitglieder an den Haustüren gewonnen. Da die meisten Menschen nicht mehreren Naturschutzvereinen angehören wollen, gehen diese Personen allen anderen Vereinen als potenzielle Mitglieder verloren. Trotz dieser unfairen, die anderen Vereine spürbar schädigenden Vorgehensweise wird diese Art des schnellen Mitgliederzuwachses als vorbildlich gesehen und anschließend herausgestellt, dass man zu den Größten gehöre, ein Merkmal, das für eine erfolgreiche Naturschutzarbeit nicht entscheidend ist.
- Die mündlichen Erklärungen der Haustürwerber sind nicht überprüfbar. So stellt sich z.B. die Frage, ob und wie an der Haustür die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden dargestellt wird. Aus eigener Erfahrung ist bekannt, dass hier oft Missverständliches behauptet wird, z.B.: „Wir gehören und arbeiten alle zusammen“. Dabei ist meist das Gegenteil Realität: Statt enger Kooperation, z.B. in Form gemeinsamer Veranstaltungen und Projekte, wird eher auf eine Fusion, also auf eine Art „feindliche“ Übernahme, hingearbeitet.
- Trotz rechtlich identischem Status auf Landesebene herrscht keine gleiche Augenhöhe mehr. Stattdessen wird eingeteilt in klein und groß. Größe wird gleichgesetzt mit Meinungsführerschaft und vorrangiger Kompetenz. Besonders gezeigt hat sich dies in der politischen Diskussion um und in der Beteiligung am sogenannten Niedersächsischen Weg: Hier wurden ausschließlich die beiden Verbände NABU und BUND beteiligt, die ihrerseits keine Kollegialität zeigten, ihre bevorzugte Behandlung möglicherweise genossen und keine Notwendigkeit sahen, die 13 anderen anerkannten Naturschutzverbände mit dabei zu haben.








