Die BSH ist eine nach § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) anerkannte Naturschutzvereinigung. Das bedeutet, wir verfügen über gesetzlich gesicherte Mitwirkungsrechte. Behörden müssen uns niedersachsenweit bei Vorhaben wie Planfeststellungsverfahren, Befreiungen in Schutzgebieten oder Verordnungen beteiligen, müssen unsere Stellungnahmen einholen und uns Einsicht in Unterlagen zu gewähren, um Naturschutzbelange frühzeitig zu sichern.








